Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(_______________
Anm. 1: Z 53 der Novelle BGBl. I Nr. 19/2019 lautet: „In § 112 Abs. 3, § 121 Abs. 1 und § 122a Abs. 1 Z 2 entfällt jeweils die Wortfolge „oder Unterklassen“.“. In § 112 Abs. 3 soll wohl die Wortfolge „oder Unterklasse“ entfallen; vgl. TGÜ.)Anmerkung 1: Ziffer 53, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2019, lautet: „In Paragraph 112, Absatz 3,, Paragraph 121, Absatz eins und Paragraph 122 a, Absatz eins, Ziffer 2, entfällt jeweils die Wortfolge „oder Unterklassen“.“. In Paragraph 112, Absatz 3, soll wohl die Wortfolge „oder Unterklasse“ entfallen; vergleiche TGÜ.)
(_______________
Anm. 1: Z 53 der Novelle BGBl. I Nr. 19/2019 lautet: „In § 112 Abs. 3, § 121 Abs. 1 und § 122a Abs. 1 Z 2 entfällt jeweils die Wortfolge „oder Unterklassen“.“. In § 112 Abs. 3 soll wohl die Wortfolge „oder Unterklasse“ entfallen; vgl. TGÜ.)Anmerkung 1: Ziffer 53, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2019, lautet: „In Paragraph 112, Absatz 3,, Paragraph 121, Absatz eins und Paragraph 122 a, Absatz eins, Ziffer 2, entfällt jeweils die Wortfolge „oder Unterklassen“.“. In Paragraph 112, Absatz 3, soll wohl die Wortfolge „oder Unterklasse“ entfallen; vergleiche TGÜ.)