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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Wer wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht und dadurch eine Beihilfe erlangt oder zu erlangen sucht und wer hiebei wissentlich Hilfe leistet, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig und wird mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 S2 180 € oder mit ArrestFreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft, falls die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengeren Strafen bedroht ist.
Wer wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht und dadurch eine Beihilfe erlangt oder zu erlangen sucht und wer hiebei wissentlich Hilfe leistet, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig und wird mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 S2 180 € oder mit ArrestFreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft, falls die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengeren Strafen bedroht ist.