§ 345 EO Rekurs

Exekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsEin RecursRekurs ist unstatthaft gegen Beschlüsse, welche:
    1. 1.Ziffer einsdem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (§§. 294, 331327 Abs. 2);dem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (Paragraphen 294,, 331327 Absatz 2,);
    2. 2.Ziffer 2dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach §.§ 301 , 328 Abs. 5 auftragen;dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach ParagraphParagraphen 301,, 328 Absatz 5, auftragen;
    3. 3.Ziffer 3dem betreibenden Gläubiger gemäß §§. 304 §§ 306 und 306323 Abs. 2 die Leistung einer Sicherheit auftragen;dem betreibenden Gläubiger gemäß Paragraphen 304306 und 306323 Absatz 2, die Leistung einer Sicherheit auftragen;
    4. 4.Ziffer 4behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß §§. 297§§ 310, 310314 und 314322 einen CuratorKurator bestellen;behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß Paragraphen 297310,, 310314 und 314322 einen CuratorKurator bestellen;
    5. 5.Ziffer 5im Falle des §. 327 die Durchführung des Verkaufs- und Vertheilungsverfahrens vor dem Bezirksgerichte des Leistungsortes anordnen;im Falle des Paragraph 327, die Durchführung des Verkaufs- und Vertheilungsverfahrens vor dem Bezirksgerichte des Leistungsortes anordnen;
    6. 65.Ziffer 65die Anmerkung und Verlautbarung einer bewilligten Zwangsverwaltung verfügen.
  2. (2)Absatz 2In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt §. 289§ 259 Abs. 2 letzter Satz.In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt Paragraph 289259, Absatz 2, letzter Satz.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.08.1989 bis 30.06.2021
  1. (1)Absatz einsEin RecursRekurs ist unstatthaft gegen Beschlüsse, welche:
    1. 1.Ziffer einsdem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (§§. 294, 331327 Abs. 2);dem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (Paragraphen 294,, 331327 Absatz 2,);
    2. 2.Ziffer 2dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach §.§ 301 , 328 Abs. 5 auftragen;dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach ParagraphParagraphen 301,, 328 Absatz 5, auftragen;
    3. 3.Ziffer 3dem betreibenden Gläubiger gemäß §§. 304 §§ 306 und 306323 Abs. 2 die Leistung einer Sicherheit auftragen;dem betreibenden Gläubiger gemäß Paragraphen 304306 und 306323 Absatz 2, die Leistung einer Sicherheit auftragen;
    4. 4.Ziffer 4behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß §§. 297§§ 310, 310314 und 314322 einen CuratorKurator bestellen;behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß Paragraphen 297310,, 310314 und 314322 einen CuratorKurator bestellen;
    5. 5.Ziffer 5im Falle des §. 327 die Durchführung des Verkaufs- und Vertheilungsverfahrens vor dem Bezirksgerichte des Leistungsortes anordnen;im Falle des Paragraph 327, die Durchführung des Verkaufs- und Vertheilungsverfahrens vor dem Bezirksgerichte des Leistungsortes anordnen;
    6. 65.Ziffer 65die Anmerkung und Verlautbarung einer bewilligten Zwangsverwaltung verfügen.
  2. (2)Absatz 2In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt §. 289§ 259 Abs. 2 letzter Satz.In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt Paragraph 289259, Absatz 2, letzter Satz.

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