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(1) Ein RecursRekurs ist unstatthaft gegen Beschlüsse, welche:
1. | dem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (§§ | |||||||||
2. | dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § | |||||||||
3. | dem betreibenden Gläubiger gemäß | |||||||||
4. | behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß | |||||||||
| die Anmerkung und Verlautbarung einer bewilligten Zwangsverwaltung verfügen. |
(2) In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt §. 289§ 259 Abs. 2 letzter Satz.
(1) Ein RecursRekurs ist unstatthaft gegen Beschlüsse, welche:
1. | dem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (§§ | |||||||||
2. | dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § | |||||||||
3. | dem betreibenden Gläubiger gemäß | |||||||||
4. | behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß | |||||||||
| die Anmerkung und Verlautbarung einer bewilligten Zwangsverwaltung verfügen. |
(2) In Betreff der Beschlüsse, durch welche die Verwahrung von Gegenständen angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, gelten die Bestimmungen desgilt §. 289§ 259 Abs. 2 letzter Satz.