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(1) Von der Erhebung des RecursesEin Widerspruch kann gegen die Executionsbewilligung ist das Executionsgericht durch das ersuchende Gericht nur dann zu benachrichtigeneine Entscheidung erhoben werden, wenn letzteres infolge des Recurses die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses aufgeschoben hat. Die rechtskräftige Erledigung des Recurses ist dem Executionsgerichte nicht nurdies in diesem FalleGesetz vorgesehen ist. Der Widerspruch muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des Beschlusses bei dem Gericht erhoben werden, sondern jedesmal zur Kenntnis zu bringen, wenn derdas die Execution bewilligende Beschluss infolge des Recurses aufgehoben oder abgeändert worden istEntscheidung getroffen hat.
(2) Das Executionsgericht hat sodann je nach dem InhalteDurch die Erhebung des Widerspruches wird die Vollziehung der ihm zukommenden Mittheilungen alle zur Fortsetzung oder zur Einstellung, Einschränkung oder Aufschiebung des Executionsvollzuges erforderlichen Anordnungen zu erlassengetroffenen Entscheidung nicht gehemmt.
(1) Von der Erhebung des RecursesEin Widerspruch kann gegen die Executionsbewilligung ist das Executionsgericht durch das ersuchende Gericht nur dann zu benachrichtigeneine Entscheidung erhoben werden, wenn letzteres infolge des Recurses die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses aufgeschoben hat. Die rechtskräftige Erledigung des Recurses ist dem Executionsgerichte nicht nurdies in diesem FalleGesetz vorgesehen ist. Der Widerspruch muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des Beschlusses bei dem Gericht erhoben werden, sondern jedesmal zur Kenntnis zu bringen, wenn derdas die Execution bewilligende Beschluss infolge des Recurses aufgehoben oder abgeändert worden istEntscheidung getroffen hat.
(2) Das Executionsgericht hat sodann je nach dem InhalteDurch die Erhebung des Widerspruches wird die Vollziehung der ihm zukommenden Mittheilungen alle zur Fortsetzung oder zur Einstellung, Einschränkung oder Aufschiebung des Executionsvollzuges erforderlichen Anordnungen zu erlassengetroffenen Entscheidung nicht gehemmt.