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Der Beschluss, durch welchen die ExecutionExekution bewilligt wird, hat insbesondere zu enthalten:
1. | Namen, Wohnort und Beschäftigung des betreibenden Gläubigers und des Verpflichteten; | |||||||||
2. | den zu vollstreckenden Anspruch unter genauer Bezeichnung seines Inhaltes und Gegenstandes, sowie aller etwaigen Nebengebühren; bei verzinslichen Forderungen ist der Zinsfuß und der Tag anzugeben, von welchem an die Zinsen rückständig sind; bei variablen Zinsen ist ein prozentmäßiger Zinssatz nur anzugeben, soweit er feststeht; | |||||||||
3. | die Angabe der anzuwendenden | |||||||||
4. | bei einer | |||||||||
5. | die Bezeichnung des |
Der Beschluss, durch welchen die ExecutionExekution bewilligt wird, hat insbesondere zu enthalten:
1. | Namen, Wohnort und Beschäftigung des betreibenden Gläubigers und des Verpflichteten; | |||||||||
2. | den zu vollstreckenden Anspruch unter genauer Bezeichnung seines Inhaltes und Gegenstandes, sowie aller etwaigen Nebengebühren; bei verzinslichen Forderungen ist der Zinsfuß und der Tag anzugeben, von welchem an die Zinsen rückständig sind; bei variablen Zinsen ist ein prozentmäßiger Zinssatz nur anzugeben, soweit er feststeht; | |||||||||
3. | die Angabe der anzuwendenden | |||||||||
4. | bei einer | |||||||||
5. | die Bezeichnung des |