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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 12. Niemand darf ohne Zustimmung des Berechtigten von demden Namen, derdie Firma oder der besonderendie besondere Bezeichnung des Unternehmens eines anderen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Gebrauch machenbenutzen.
§ 12. Niemand darf ohne Zustimmung des Berechtigten von demden Namen, derdie Firma oder der besonderendie besondere Bezeichnung des Unternehmens eines anderen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Gebrauch machenbenutzen.