§ 47 StVO 1960

Straßenverkehrsordnung 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 46 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.1961 bis 31.12.2011

Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 46 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.