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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 14. Das Exemplar und die Abbildung des Musters sowie die Beschreibung können offen oder in einem versiegelten Umschlag überreicht werden (Geheimmuster). Der Umschlag ist zu öffnen:
1. | auf Antrag des | |||||||||
2. | auf Antrag eines Dritten, sofern dieser nachweist, daß sich der | |||||||||
3. | von Amts wegen achtzehn Monate nach dem Prioritätstag des Musters. |
§ 14. Das Exemplar und die Abbildung des Musters sowie die Beschreibung können offen oder in einem versiegelten Umschlag überreicht werden (Geheimmuster). Der Umschlag ist zu öffnen:
1. | auf Antrag des | |||||||||
2. | auf Antrag eines Dritten, sofern dieser nachweist, daß sich der | |||||||||
3. | von Amts wegen achtzehn Monate nach dem Prioritätstag des Musters. |