Baum als Schadensquelle - Gesetzeslage Österreich

veröffentlicht von: B3rnh4rd
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12.02.25
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W-BSG - Wiener Baumschutzgesetz


Notiz des Autors vom 11.02.2025:
Definition Baum laut (1) „ Stammumfang von mindestens 40 cm, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung“

§ 364 ABGB


(1) Ueberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Ei...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(3) + (2)

§ 422 ABGB


(1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber ...

§ 1319 ABGB


Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn...
Notiz des Autors vom 13.02.2025:
Dass bei bewusst unzureichend durchgeführten Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherheits-Herstellung von Bäumen in Absprache mit dem verantwortlichen Baum- oder Grundstücksbesitzer die Schadenshaftpflicht judikativ abgesichert weiterhin dieser Person zugeschrieben wird, ist ihm/ihr ein zusätzliches Angebot mit den eigentlich fachmännisch ausreichenden Pflegemaßnahmen anzubieten und schließlich diese Angebotsnummer auf der Endrechnung als "nicht durchgeführt" oder 0€ anzugeben.

§ 1328a ABGB


(1) Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet, hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei erheblichen Verletzungen der Pr...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(1) Bei ernstzunehmenden Sichtschutzhecken

§ 83 StVO 1960


(1) Vor Erteilung einer Bewilligung nach § 82 ist das Vorhaben unter Bedachtnahme auf die gegenwärtigen und zu erwartenden Verkehrsverhältnisse zu prüfen. Eine wesentliche, die Erteilung der Bewilligung ausschließende Beeinträchtigung der Sicherhe...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
C) D) (2)

§ 91 StVO 1960


(1) Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs ...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(1) (2)
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: B3rnh4rd
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