Kommentar zum § 5 WaffGebrG

LexStig am 26.07.2022

Wahl der Waffe

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Der Sinn ergibt sich bereits aus dem Gesetzestext. Anzumerken ist, dass sich § 5 WaffGG nicht bloß an der Aufzählung der Dienstwaffen des § 3 WaffGG orientiert, sondern dass auch alle anderen Mittel und Waffen (siehe § 9 WaffGG) unter diesem Grundsatz erfasst sind.

Beachte dazu auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 29 SPG.


§ 5 WaffGebrG | 1. Version | 481 Aufrufe | 26.07.22
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: LexStig
Zitiervorschlag: LexStig in jusline.at, WaffGebrG, § 5, 26.07.2022
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