Das Tatbildmerkmal "Beischlaf" ist eine zur Fortpflanzung geeignete sexuelle Handlung, welche ausschließlich durch die vaginale Penetration mit dem männlichen Glied in Betracht käme. Geschütztes Rechtsgut des § 211 ist die gesunde Nachkommenschaft, weshalb sexuelle Handlungen unter gleichgeschlechtlichen Geschwistern, bei denen das Gebären einer Nachkommenschaft absolut ausgeschlossen ist, den Tatbestand nicht erfüllen.