Kommentar zum § 2 KVG

derleser2012 am 24.06.2013

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§ 2 Z. 4 - Verzicht auf Forderung

Dieser Verzicht ist nur auf rückwirkende respektive bereits entstandene Forderungen anzuwenden. Zukünftige Verzichte stellen eine nicht relevante Nutzungseinlage dar.

Diese Nutzungseinl. fällt nicht unter die steuerbarkeit des KVG


§ 2 KVG | 1. Version | 501 Aufrufe | 24.06.13
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: derleser2012
Zitiervorschlag: derleser2012 in jusline.at, KVG, § 2, 24.06.2013
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