Die rechtliche Grundlage für Inkassokosten findet sich in § 1333 ABGB. Betreibungskosten sind als Schadenersatzanspruch zu beurteilen, was bedeutet, dass für Kosten des Inkassos nur gehaftet werden muss, wenn diese verschuldet wurden (z.B. durch nicht fristgerechte Zahlung einer berechtigten Forderung).
Die Höhe unterliegt jedoch folgenden Beschränkungen