Verweis bezüglich der Besteuerung! Gem. OECD Richtlinie 162 ist die Betriebsstätte erst mit vollendeten 12 Monaten errichtet. Dies obwohl nach hA 6 Monate eine BS begründen. Des Weiteren ist der Begriff um die Komponente der Person miteinbezogen:
"Während der innerstaatliche Betriebstättenbegriff des § 29 BAO aber ausschließlich
ortsbezogen ist, gliedert sich der abkommensrechtliche Begriff in eine örtliche Betriebstätte
(Art. 5 Abs. 1 bis 4 DBA) und in eine personenbezogene Vertreterbetriebstätte (Art. 5 Abs. 5
und 6 DBA). Der abkommensrechtliche Betriebstättenbegriff ist daher insoweit weiter als
jener des § 29 BAO, weil er jedenfalls auch jene Fälle einschließt, in denen jemand als
ständiger Vertreter (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) tätig wird. "