1 Wer eine volljährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde Abs. 3, unter Einsatz unlauterer Mittel Abs. 2 gegen diese Person anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, ... mehr lesen...
1 Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung mit Gewalt oder nachdem er seine Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt hat, ebenso wer eine unmündige, geisteskranke oder ... mehr lesen...
1 Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung mit Gewalt oder nachdem er die Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt hat, entführt oder sich seiner sonst bemächtigt,... mehr lesen...
1 Wer ohne Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat die Tat den Tod der Schwangeren zur Folge, mit Freiheitsstrafe von sechs Mon... mehr lesen...
1 Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,1.wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung vo... mehr lesen...
1 Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, begeht er die Tat gewerbsmä&s... mehr lesen...
1 Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr § 176 unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körpe... mehr lesen...
1 Wer es unterläßt, einem anderen, dessen Verletzung am Körper § 83 er, wenn auch nicht widerrechtlich, verursacht hat, die erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freihe... mehr lesen...
1 Wer einen anderen, der von ihm abhängig ist oder seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen seines Gesundheitszustandes... mehr lesen...
1 Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderun... mehr lesen...