...zu verfolgenden Finanzvergehens mit Ausnahme der Finanzordnungswidrigkeiten falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß § 5 Abs. 3 StGB, daß die Verdächtigung falsch ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.2... mehr lesen...
...von Netz- und Informationssystemen,11.Ziffer 11Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches StGB, BGBl. Nr. 60/1974.Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den Paragraphen 302, bis 309 des Strafgesetzbuches StGB, Bundesgesetzblatt... mehr lesen...
...die der vermögensrechtlichen Anordnung zu Grunde liegende Tat oder, sofern es sich bei dieser um Geldwäscherei nach § 165 StGB handelt, deren Vortataim Inland oder an Bord eines österreichischen Schiffs oder Luftfahrzeugs begangen worden ist; oderbaußerhalb des... mehr lesen...
...der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts beginnt zu der Zeit, da mit der Verbreitung im Inland begonnen wird; § 58 Abs. 1 StGB ist nicht anzuwenden. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr; ist die strafbare Handlung aber mit einer drei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe... mehr lesen...
...bestanden hat.1aAbsatz eins aWerden in einem Medium der Name oder das Bild einer Person veröffentlicht, die1.Ziffer einsAngehöriger § 72 StGB einer in Abs. 1 Z 1 oder 2 genannten Person ist, die nicht schon selbst Opfer im Sinne des § 65 Z 1 lit. b StPO ist,... mehr lesen...
...nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Falle einer schweren Nötigung § 106 StGB jedoch mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.2 Der Anführer ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, im... mehr lesen...
...wegen der dem gefährlichen Angriff entsprechenden gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist, es sich hiebei um ein Verbrechen § 17 StGB handelt und die Verurteilung noch nicht getilgt ist oder wennder Betroffene wegen der dem gefährlichen Angriff entsprechenden gerichtlich strafbaren... mehr lesen...
...einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 StGB begangen hat und auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, er werde bei künftigen Sportgroßveranstaltungen weitere derartige... mehr lesen...
...der Betroffene einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 StGB im Zusammenhang mit einer Fußballsportgroßveranstaltung begangen hat. Dazu sind ausschließlich Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Angaben... mehr lesen...
...dem der Betroffene eine Tätigkeit wahrnimmt oder anstrebt, bei der er Zugang zu vertraulicher Information hat, deren Verwertung im Ausland § 124 StGB eine Schädigung des Unternehmens bewirken würde;auf begründetes Ersuchen jenes Unternehmens, in dem der Betroffene eine Tätigkeit wahrnimmt... mehr lesen...