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(2) Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
(3) § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2014 tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
(4) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2014 treten am 2. März 2015 in Kraft.
(5) Der Titel der Verordnung sowie die §§ 2, 3, 6, 7 und 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2016 treten mit 15. Juni 2016 in Kraft.
(6) § 2 Z 7 bis 9 sowie die §§ 7a und 7b in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 575/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
(3) § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2014 tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
(4) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2014 treten am 2. März 2015 in Kraft.
(5) Der Titel der Verordnung sowie die §§ 2, 3, 6, 7 und 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2016 treten mit 15. Juni 2016 in Kraft.
(6) § 2 Z 7 bis 9 sowie die §§ 7a und 7b in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 575/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.