Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 05.06.2021

Gesetze 1-3 von 3

14 Paragrafen zu Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO1974) aktualisiert


§ 6 BRWO1974 Aktives Wahlrecht

§ 6.Paragraph 6, Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wa... mehr lesen...


§ 14 BRWO1974 Verzeichnis der Arbeitnehmer

(1)Absatz einsDer Betriebsinhaber hat dem Wahlvorstand ein Verzeichnis der am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes - bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung - im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer binnen zwei Tagen nach Erhalt der Verständigung gemäß §... mehr lesen...


§ 15 BRWO1974 Wählerliste

(1)Absatz einsDer Wahlvorstand hat an Hand des Verzeichnisses (§ 14) die Wahlberechtigten festzustellen, indem erDer Wahlvorstand hat an Hand des Verzeichnisses (Paragraph 14,) die Wahlberechtigten festzustellen, indem er1.Ziffer einsjene ausscheidet, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung z... mehr lesen...


§ 20 BRWO1974 Wahlvorschläge

(1)Absatz einsWählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen, das den Empfang unter Angabe des Zeitpunktes der Empfangnahme zu bestätigen hat.(2)Absa... mehr lesen...


§ 22 BRWO1974 Wahlkarte

(1)Absatz einsÜber die Berechtigung zur brieflichen Stimmabgabe (§ 5) hat der Wahlvorstand auf Antrag des Wahlberechtigten oder einer der wahlwerbenden Gruppen oder, sofern ihm die maßgeblichen Umstände bekannt geworden sind (§ 14), von sich aus eine auf den Namen des Wahlberechtigten lautende Wa... mehr lesen...


§ 48a BRWO1974 Errichtung

(1)Absatz einsIn einem Konzern im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes 1965 oder des § 115 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsräte bestehen, kann eine Konzernvertretung errichtet werden.In einem Konzern im Sinne des Paragraph 15, d... mehr lesen...


§ 49 BRWO1974 Errichtung von Jugendvertrauensräten

(1)Absatz einsIn jedem dem II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegenden Betrieb (§§ 34 und 35 ArbVG), in dem dauernd mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Bei Berechnung dieser Zahl haben die gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 vom passiven... mehr lesen...


§ 67 BRWO1974 Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit 1. Juli 1974 in Kraft. § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z 6, 10 und 11, § 20 Abs. 1, 2, 2a und 3, § 21 Abs. 1 und 3a, § 21a, § 22 Abs. 1, 5 und 6, § 24 Abs. 3 und Abs. 5 bis 8... mehr lesen...


Anl. 1 BRWO1974

(Zu § 15 der Verordnung)Muster für die Wähler/innen/listeWÄHLER/INNEN/LISTEfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Geburts-datumBeschäftigt im Betrieb seitAnmer... mehr lesen...


Anl. 2 BRWO1974

(Zu § 24 der Verordnung)Muster für das AbstimmungsverzeichnisABSTIMMUNGSVERZEICHNISfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler/innen/listeAnm... mehr lesen...


Anl. 3 BRWO1974

(Zu § 22 der Verordnung)Muster für das Verzeichnis der Wahlkartenwähler/innenWAHLKARTENWÄHLER/INNENfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähle... mehr lesen...


Anl. 8 BRWO1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Geburts-datumBeschäftigt im Betrieb seitAnmerkung                                                                             Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:........................................,den ............................ mehr lesen...


Anl. 9 BRWO1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler/innen/listeAnmerkung                                                              Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:........................................,den ................................................. mehr lesen...


Anl. 10 BRWO1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler-/innen/listeAnschrift am Aufenthalts-ortGrund für die Verhinderung an der persönlichen StimmabgabeAnmerkung                                                                                            Die/Der Vorsi... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.06.21

2 Paragrafen zu Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 (BRGO 1974) aktualisiert


§ 10 BRGO 1974 Konstituierung des Betriebsrates

(1)Absatz einsDas an Lebensjahren älteste Mitglied des neugewählten Betriebsrates hat nach Durchführung der Betriebsratswahl die übrigen gewählten Mitglieder binnen zwei Wochen zur Wahl der Organe (Funktionäre) des Betriebsrates (konstituierende Sitzung) einzuberufen. Die Einberufung hat die kons... mehr lesen...


§ 66 BRGO 1974 Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit 1. Juli 1974 in Kraft. §§ 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 3, 31a, 31b, 32 Abs. 3, 52f, 53 Abs. 3, 54 Abs. 3, 56 Abs. 3, 56a und 63 Abs. 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 690/1990 treten mit 1. Dezembe... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.06.21

14 Paragrafen zu Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974) aktualisiert


§ 6 BRWO 1974 Aktives Wahlrecht

§ 6.Paragraph 6, Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wa... mehr lesen...


§ 14 BRWO 1974 Verzeichnis der Arbeitnehmer

(1)Absatz einsDer Betriebsinhaber hat dem Wahlvorstand ein Verzeichnis der am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes - bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung - im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer binnen zwei Tagen nach Erhalt der Verständigung gemäß §... mehr lesen...


§ 15 BRWO 1974 Wählerliste

(1)Absatz einsDer Wahlvorstand hat an Hand des Verzeichnisses (§ 14) die Wahlberechtigten festzustellen, indem erDer Wahlvorstand hat an Hand des Verzeichnisses (Paragraph 14,) die Wahlberechtigten festzustellen, indem er1.Ziffer einsjene ausscheidet, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung z... mehr lesen...


§ 20 BRWO 1974 Wahlvorschläge

(1)Absatz einsWählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen, das den Empfang unter Angabe des Zeitpunktes der Empfangnahme zu bestätigen hat.(2)Absa... mehr lesen...


§ 22 BRWO 1974 Wahlkarte

(1)Absatz einsÜber die Berechtigung zur brieflichen Stimmabgabe (§ 5) hat der Wahlvorstand auf Antrag des Wahlberechtigten oder einer der wahlwerbenden Gruppen oder, sofern ihm die maßgeblichen Umstände bekannt geworden sind (§ 14), von sich aus eine auf den Namen des Wahlberechtigten lautende Wa... mehr lesen...


§ 48a BRWO 1974 Errichtung

(1)Absatz einsIn einem Konzern im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes 1965 oder des § 115 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsräte bestehen, kann eine Konzernvertretung errichtet werden.In einem Konzern im Sinne des Paragraph 15, d... mehr lesen...


§ 49 BRWO 1974 Errichtung von Jugendvertrauensräten

(1)Absatz einsIn jedem dem II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegenden Betrieb (§§ 34 und 35 ArbVG), in dem dauernd mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Bei Berechnung dieser Zahl haben die gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 vom passiven... mehr lesen...


§ 67 BRWO 1974 Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit 1. Juli 1974 in Kraft. § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z 6, 10 und 11, § 20 Abs. 1, 2, 2a und 3, § 21 Abs. 1 und 3a, § 21a, § 22 Abs. 1, 5 und 6, § 24 Abs. 3 und Abs. 5 bis 8... mehr lesen...


Anl. 10 BRWO 1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler-/innen/listeAnschrift am Aufenthalts-ortGrund für die Verhinderung an der persönlichen StimmabgabeAnmerkung                                                                                            Die/Der Vorsi... mehr lesen...


Anl. 9 BRWO 1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler/innen/listeAnmerkung                                                              Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:........................................,den ................................................. mehr lesen...


Anl. 8 BRWO 1974 Arbeiterinnen/Arbeiter

*) oder Angestellte*)Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Geburts-datumBeschäftigt im Betrieb seitAnmerkung                                                                             Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:........................................,den ............................ mehr lesen...


Anl. 3 BRWO 1974

(Zu § 22 der Verordnung)Muster für das Verzeichnis der Wahlkartenwähler/innenWAHLKARTENWÄHLER/INNENfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähle... mehr lesen...


Anl. 2 BRWO 1974

(Zu § 24 der Verordnung)Muster für das AbstimmungsverzeichnisABSTIMMUNGSVERZEICHNISfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Fortl. Zahl der Wähler/innen/listeAnm... mehr lesen...


Anl. 1 BRWO 1974

(Zu § 15 der Verordnung)Muster für die Wähler/innen/listeWÄHLER/INNEN/LISTEfür die Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*) im Betrieb………………………………………………………………………………………………..........Fortl. ZahlFamilien- und Vornamen(Anm. 1)Geburts-datumBeschäftigt im Betrieb seitAnmer... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.06.21
Gesetze 1-3 von 3