Nr.BezeichnungVerlaufR 1DrauradwegVon der Landesgrenze Kärnten – Osttirol südlich der B 100 Drautal Straße über Oberdrauburg – Greifenburg –Möllbrücke – Spittal nach Villach und von dort über St. Ulrich nach Rosegg, Maria Elend, Feistritz/Rosental zur Annabrücke und weiter am rechten Drauufer ent... mehr lesen...
Nr.BezeichnungVerlaufL 1Pirkacher StraßeVon der Plöckenpass Straße (B 110) in Oberdrauburg nach OberpirkachL 2Steiner StraßeVon der Drautal Straße (B 100) in Dellach im Drautal zur Steinerbrücke in SteinL 3Amlacher StraßeVom Kriegerdenkmal in Berg im Drautal über die Drautal Straße (B 100), die D... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.die im § 73 Abs. 3 genannte Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG,2.Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherr-schung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und ... mehr lesen...
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf die Bundesgesetze in der nachstehend angeführten Fassung:a)Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020;b)(entfällt)c)Bundes-... mehr lesen...
(1) Die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen von Aktionsplänen und der zugehörigen strategischen Lärmkarten sowie die Zusammenarbeit mit benachbarten Staaten erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Umweltplanungsgesetzes.(2) Die Landesregierung hat die erforderlichen Daten übera)die Ba... mehr lesen...
(1) Bis spätestens 31. Mai 2008 sind von der Landesregierung und den betroffenen Gemeinden jeweils ein Aktionsplan (§ 66 lit. l) für Gebiete an sämtlichen von ihnen gemäß § 63 Abs. 1 verwalteten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aus... mehr lesen...
(1) Wenn Verbesserungen an den baulichen Anlagen bestehender Kreuzungen öffentlicher Straßen verschiedener Straßengruppen notwendig werden, haben sie die Erhaltungspflichtigen der gekreuzten Straßen herzustellen; die Kosten sind von den Erhaltungspflichtigen beider Straßen zu gleichen Teilen zu t... mehr lesen...
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung.(2) Soweit in diesem Gesetz auf das E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Fas... mehr lesen...
(1) An Stelle von Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien kann der Einschreitera)gemäß Abs. 2 erstellte und signierte elektronische Kopien oderb)elektronische Kopien, deren Übereinstimmung mit dem Originaldokument durch eine dafür zuständige Stelle eines anderen EWR-Staates elektronisch bestä... mehr lesen...
(1) Beim Amt der Landesregierung wird ein Einheitlicher Ansprechpartner für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes sowie für Angelegenheiten eingerichtet, die auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen vom Einheitlichen Ansprechpartner zu besorgen sind.(2) Im Verwaltungsverfahren können schriftliche ... mehr lesen...
LGBl Nr 67/1993 LGBl Nr 15/1995 LGBl Nr 73/1995 LGBl Nr 58/1998 LGBl Nr 37/2003 LGBl Nr 18/2004 (DFB) LGBl Nr 2/2007 LGBl Nr 54/2008LGBl Nr 37/2012LGBl Nr 65/2012LGBl Nr 92/2012LGBl Nr 85/2013LGBl Nr 44/2014LGBl Nr 39/2016LGBl Nr 10/2018LGBl Nr 71/2018LGBl Nr 98/2020LGBl Nr 29/2020LGBl Nr 69/202... mehr lesen...