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(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf diese in der nachstehend angeführtendie Fassung: durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2018.
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(3) Soweit in diesem Gesetz auf unionsrechtliche Vorschriften verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf folgende Rechtsvorschriften:
a) | Dienstleistungsrichtlinie: Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006, S 36; | |||||||||
b) | AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 132/2009; | |||||||||
c) | Berufsqualifikationenrichtlinie: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013, ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013, S. 132. |
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf diese in der nachstehend angeführtendie Fassung: durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2018.
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(3) Soweit in diesem Gesetz auf unionsrechtliche Vorschriften verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf folgende Rechtsvorschriften:
a) | Dienstleistungsrichtlinie: Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006, S 36; | |||||||||
b) | AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 132/2009; | |||||||||
c) | Berufsqualifikationenrichtlinie: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013, ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013, S. 132. |