Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Betriebsfunkverordnung, BGBl. Nr. 264/2004 (Anm.: richtig: BGBl. II Nr. 264/2004), außer Kraft.
(2) Eine Notifizierung gemäß der Richtlinie 98/94/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S 37, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S 18, erfolgte unter der Zahl 2011/151/A.
(3) § 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Betriebsfunkverordnung, BGBl. Nr. 264/2004 (Anm.: richtig: BGBl. II Nr. 264/2004), außer Kraft.
(2) Eine Notifizierung gemäß der Richtlinie 98/94/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S 37, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S 18, erfolgte unter der Zahl 2011/151/A.
(3) § 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.