Der gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 zu erstellende Landwirtschaftsbericht ist der Landesregierung im dritten Quartal jedes fünften Jahres (beginnend mit dem Jahr 2022) vorzulegen. mehr lesen...
(1) Der Landwirtschaftskammer für Wien werden nachstehende, sich aus der Vollziehung des Wiener Landwirtschaftsgesetzes ergebenden Aufgaben übertragen:1.Abwicklung von ausschließlich aus Landesmitteln oder von gemeinsam mit anderen Rechtsträgern (insbesondere mit dem Bund und/oder der Europäische... mehr lesen...