Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 26.01.2019

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) aktualisiert


§ 3 IKTKonG

(1) Die nähere Festlegung von IKT-Standards im Sinne von § 2 sowie die Festlegung neuer IKT-Standards erfolgt durch Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit der Bundeskanzle... mehr lesen...


§ 5 IKTKonG

(1) Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewähr... mehr lesen...


§ 6 IKTKonG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der §§ 1 bis 4 die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich des § 5 die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanz... mehr lesen...


§ 7 IKTKonG

(1) § 5 ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2013 ereignen.(2) § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2 und § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.01.19
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