(1)Absatz einsDer Arbeitgeber hat sich vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses, jedenfalls aber vor Aufnahme der Beschäftigung des Arbeitnehmers, von der Arbeitsberechtigung des Arbeitnehmers zu überzeugen.(2)Absatz 2Der Arbeitgeber hat Entgelte aus Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 1 Abs. 1 jew... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses, jedenfalls aber vor Aufnahme der Beschäftigung, seine e-card vorzulegen und seine Arbeitsberechtigung nachzuweisen.(2)Absatz 2Der Arbeitnehmer hat die in einem Kalendermonat erhaltenen Dienstleistungsscheck... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Dienstleistungsscheck hat insbesondere folgende Merkmale zu enthalten:1.Ziffer einsden Wert,2.Ziffer 2den Preis,3.Ziffer 3ein Feld für den Namen und die Sozialversicherungsnummer des Arbeitgebers,4.Ziffer 4ein Feld für den Namen und die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmer... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Schaffung und Aufrechterhaltung der organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz und die Einlösung von Dienstleistungsschecks sind die Österreichische Gesundheitskasse sowie der gemäß § 7 Abs. 2 als Kompetenzzentrum bestimmte Versicherungsträger zuständig.Für die Schaff... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Erfassung der für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Aufwendungen im übertragenen Wirkungsbereich sind eigene Rechnungskreise einzurichten, die eine Zuordnung dieses Aufwandes der Österreichischen Gesundheitskasse sowie des gemäß § 7 Abs. 2 als Kompetenzzen... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Einsatz und der Umgang mit Dienstleistungsschecks ist unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Gewährleistung eines bundesweit einheitlichen flächendeckenden Angebotes des Dienstleistungsschecks zu organisieren.(2)Absatz 2Zu... mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut. mehr lesen...