(1) Die von der Antragstellerin oder vom Antragsteller für den Antrag gemäß den § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 und 2 Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 zu entrichtende Pauschalgebühr beträgt bei: 1.Direktvergaben300 Euro2.Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung betreffend Bauaufträge1.000 Euro3.... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 1998, LGBl Nr 6, außer Kraft.(2) Eine auf Grund des § 1 Abs 1 und 2 des Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetzes 1998 erteilte Zustimmung oder eine auf Grund des § 4 Abs 1 und 2 de... mehr lesen...
Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung und durch den Direktor oder die Direktorin des Landesrechnungshofes (Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 – L-UVG 2014)StF: LGBl... mehr lesen...