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Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung, und durch den Direktor oder die Direktorin des Landesrechnungshofes und den Amtsführenden Präsidenten oder die Amtsführende Präsidentin des Landesschulrates (Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 – L-UVG 2014)
StF: LGBl Nr 50/2014
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
LGBl Nr 92/2018 (Blg LT 16. GP: RV 30, AB 59, jeweils 2. Ses
Präambel/Promulgationsklausel
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung, und durch den Direktor oder die Direktorin des Landesrechnungshofes und den Amtsführenden Präsidenten oder die Amtsführende Präsidentin des Landesschulrates (Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 – L-UVG 2014)
StF: LGBl Nr 50/2014
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
LGBl Nr 92/2018 (Blg LT 16. GP: RV 30, AB 59, jeweils 2. Ses
Präambel/Promulgationsklausel
Der Salzburger Landtag hat beschlossen: