Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 (L-UVG 2014) Fundstelle

Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999

Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung, und durch den Direktor oder die Direktorin des Landesrechnungshofes und den Amtsführenden Präsidenten oder die Amtsführende Präsidentin des Landesschulrates (Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 – L-UVG 2014)
StF: LGBl Nr 50/2014

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl Nr 92/2018 (Blg LT 16. GP: RV 30, AB 59, jeweils 2. Ses

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 30.06.2018

Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung, und durch den Direktor oder die Direktorin des Landesrechnungshofes und den Amtsführenden Präsidenten oder die Amtsführende Präsidentin des Landesschulrates (Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 – L-UVG 2014)
StF: LGBl Nr 50/2014

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl Nr 92/2018 (Blg LT 16. GP: RV 30, AB 59, jeweils 2. Ses

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

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