Gesetzesaktualisierungen

17 Gesetze aktualisiert am 30.12.2018

Gesetze 11-17 von 17

1 Paragraf zu Wiener Starkstromwegegesetz 1969 (W-SSWG 1969) aktualisiert


§ 15 W-SSWG 1969 Strafbestimmungen

(1) Wer gegen ein in diesem Gesetz ausdrücklich normiertes Gebot oder Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde (§ 14 Abs. 2) mit Geld bis zu 2 100 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Bei erschwerenden Umständen ist ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18

1 Paragraf zu Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz (W-GSAG) aktualisiert


§ 4 W-GSAG Strafbestimmungen

(1) Übertretungen des § 3 sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 42.000 € zu bestrafen; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen festzusetzen.(2) § 33a Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, in der Fassung... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18

1 Paragraf zu Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz 2012 (W-SFBG 2012) aktualisiert


§ 13 W-SFBG 2012 Strafbestimmungen

(1) Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Steuer verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, höchstens aber mit 42.000 Euro, zu bestrafen; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18

1 Paragraf zu Umweltabgabengesetz (UAG) aktualisiert


§ 22 UAG

(1) Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Abgabe verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 7 000 Euro zu bestrafen; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen festzusetzen.(2) § 33a Verwaltungsstrafge... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18

1 Paragraf zu Wiener Reinhaltegesetz (Wr. ReiG) aktualisiert


§ 6 Wr. ReiG Strafbestimmungen

(1) Wer entgegen § 2 Abs. 1 Straßen mit öffentlichem Verkehr, öffentlich zugängliche Grünflächen oder öffentlich zugängliche Wasserflächen verunreinigt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18

1 Paragraf zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) aktualisiert


§ 16 W-FWG Strafbestimmungen.

(1) Wer den Vorschriften der §§ 3a Abs. 1 bis 4, 3b Abs. 2 und 3c dieses Gesetzes zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafen bis zu 21 000 Euro bestraft; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen festzuse... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.18
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