Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 22.06.2018

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-G) aktualisiert


§ 24 EZA-G Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsZum Zwecke der Durchführung eines Einzelvorhabens dürfen in den Fällen, in denen gemäß dem Bundeshaushaltsgesetz 1986, BGBl. Nr. 213 in der jeweils geltenden Fassung, das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen herzustellen ist, dem Bundesministerium für Finanzen die notwen... mehr lesen...


§ 27 EZA-G

(1)Absatz einsDas Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung BGBl. Nr. 579/1989 tritt außer Kraft.Das Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1989, tritt außer Kraft.(2)Absatz 2§ 24 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes B... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.06.18

10 Paragrafen zu Gewebesicherheitsgesetz (GSG) aktualisiert


§ 5 GSG Dokumentation und Verpackung

(1)Absatz einsDie Ergebnisse der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung der Spender sind von der Entnahmeeinrichtung zu dokumentieren, relevante anomale Befunde sind dem Lebendspender mitzuteilen.(2)Absatz 2Die Dokumentation nach Abs. 1 hat eine nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft lüc... mehr lesen...


§ 7 GSG Verordnungsermächtigung hinsichtlich der Gewinnung

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend kann, soweit dies zum Schutz der Spender und der einwandfreien Beschaffenheit von gespendeten Zellen und Geweben erforderlich ist, durch Verordnung nähere Regelungen1.Ziffer einsder Anforderungen an die erforderliche personelle, ... mehr lesen...


§ 16 GSG Dokumentation

(1)Absatz einsGewebebanken haben eine dem Stand der Wissenschaften entsprechende Dokumentation über ihre Tätigkeit zu führen. In dieser sind jedenfalls Art und Menge der entgegengenommenen, getesteten, verarbeiteten, gelagerten und verteilten oder anderweitig verwendeten und verworfenen Zellen un... mehr lesen...


§ 18 GSG Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsJede in einer Entnahmeeinrichtung und jede in einer Gewebebank tätige oder tätig gewesene Person ist zur Verschwiegenheit über alle ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, sofern ihr nicht schon nach anderen gesetzlichen oder di... mehr lesen...


§ 32 GSG Regelungen für Anwender

(1)Absatz einsAnwender haben jede Verwendung von Zellen und Geweben beim Menschen nach dem Stand der Wissenschaft in einem Datenarchiv zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Diese Dokumentation hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsKennung der Gewebebank oder der Entnahme... mehr lesen...


§ 33 GSG Vigilanzregister

(1)Absatz einsDas Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat alle gemeldeten schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen und alle schwerwiegenden Zwischenfälle in ein Register aufzunehmen. Dieses Register dient der Gewebevigilanz und Marktüberwachung. Die Verarbeitung der Daten von Spender und... mehr lesen...


§ 37a GSG

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 3 Z 1, § 2 Z 23 bis 39, die Überschrift vor § 5, § 5 Abs. 2 und 6, die Überschriften vor § 6 und 11, § 11 Abs. 7 und 8, § 12 Abs. 1 und 7 bis 9, § 15 Abs. 4, § 15a samt Überschrift, § 16 Abs. 1, 2, 6 und 7, § 17 Abs. 5 und 6, § 17a, § 22 Abs. 3 und 4, § 23 Abs. 4 bis 6, § 2... mehr lesen...


Anl. 4 GSG

B. Dokumentation zu dem/den Drittstaatslieferanten1. Ausführliche Beschreibung der Kriterien für die Identifizierung und Beurteilung von Spendern, Angabe der dem Spender oder der Spenderfamilie übermittelten Informationen, Beschreibung des Verfahrens zur Einholung der Einwilligung des Spenders od... mehr lesen...


§ 2 GSG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet1.Ziffer einsZellen: einzelne menschliche Zellen oder Zellansammlungen, die durch keine Art von Bindegewebe zusammengehalten werden;2.Ziffer 2Gewebe: alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers;3.Ziffer 3Spender: jede P... mehr lesen...


§ 4 GSG Spender

(1)Absatz einsDie Beurteilung und Auswahl der Spender hat entsprechend dem Stand der Wissenschaften zu erfolgen.(2)Absatz 2Vor der Entnahme von Zellen oder Geweben ist der Lebendspender den erforderlichen Untersuchungen zu unterziehen, um die physischen und psychischen Risken für seine Gesundheit... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.06.18
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