§ 3 WWAG Höhe der Abgabe

WWAG - Wiener Wettterminalabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die Abgabe für das Halten von Wettterminals beträgt je Wettterminal und begonnenem Kalendermonat 350 Euro.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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