§ 6 WVRG 2014 (weggefallen)

WVRG 2014 - Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 6 WVRG 2014 seit 11.08.2020 weggefallen.
In Kraft seit 12.08.2020 bis 31.12.9999
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