§ 1 WKlG 1996 Anwendungsbereich

WKlG 1996 - Wiener Kleingartengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz ist auf Flächen mit der Widmung „Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet“ und „Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“ sowie auf vorübergehend kleingärtnerisch genutzte Flächen anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, gilt die Bauordnung für Wien.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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