§ 6 WGVG

WGVG - Wiener Grundversorgungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. Mai 2004 geltenden Fassung anzuwenden. Wiener Landesgesetze sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 23.10.2010 bis 31.12.9999
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