§ 3 W-VerzG Verweisungen auf andere Gesetze

W-VerzG - Wiener Verzichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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