Die Aufhebung von Rechtsvorschriften durch dieses Gesetz steht der weiteren Anwendung von außer Kraft getretenen Bestimmungen nicht entgegen, sofern die Anwendung
1. | auf Sachverhalte erfolgt, die vor dem Außerkrafttreten der Rechtsvorschriften verwirklicht worden sind, oder | |||||||||
2. | durch in Kraft stehende Rechtsvorschriften angeordnet wird. |
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