Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an die Anstalt „Museen der Stadt Wien“ (Wiener Museen – Zuweisungsgesetz)
Änderung
LGBl. Nr. 99/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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