§ 2 W-FTBB (Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)), Zonen des Biosphärenparks Wienerwald - JUSLINE Österreich
§ 2 W-FTBB Zonen des Biosphärenparks Wienerwald
W-FTBB - Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:
1.
Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;
2.
Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;
3.
Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.
In Kraft seit 16.05.2009 bis 31.12.9999
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