§ 2 W-FTBB Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

W-FTBB - Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

1.

Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;

2.

Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;

3.

Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

In Kraft seit 16.05.2009 bis 31.12.9999
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