§ 1 W-FTBB (Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)), Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald - JUSLINE Österreich
§ 1 W-FTBB Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald
W-FTBB - Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.
In Kraft seit 16.05.2009 bis 31.12.9999
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