§ 1 W-FTBB Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

W-FTBB - Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

In Kraft seit 16.05.2009 bis 31.12.9999
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