Art. 2 W-FADIFK (Fests. von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisation in den Wiener städtischen Krankenanstalten), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Art. 2 W-FADIFK (weggefallen)
W-FADIFK - Fests. von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisation in den Wiener städtischen Krankenanstalten
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Art. 2 W-FADIFK seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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