Art. 2 W-FADIFK (weggefallen)

Fests. von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisation in den Wiener städtischen Krankenanstalten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Die jeweils durch Verordnung der Landesregierung festgesetzten Sondertarife für ambulante Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit der InArt. 2 W-vitro-Fertilisation entfallen, sofern Gebühren gemäß Artikel I zu entrichten sindFADIFK seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 13.10.2001 bis 31.12.2023
Die jeweils durch Verordnung der Landesregierung festgesetzten Sondertarife für ambulante Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit der InArt. 2 W-vitro-Fertilisation entfallen, sofern Gebühren gemäß Artikel I zu entrichten sindFADIFK seit 31.12.2023 weggefallen.

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