§ 3 W-ET 23 GLLL

W-ET 23 GLLL - Erklärung von Teilen des 23. Wiener Gemeindebezrikes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Liesing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Unterschutzstellung jener Grundflächen des 23. Wiener Gemeindebezirkes, die gemäß § 11 Abs. 3 erster Satz des Wiener Naturschutzgesetzes 1984 Landschaftsschutzgebiete sind und die, in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan, nicht gemäß § 1 Abs. 1 als solche ausgewiesen sind, wird widerrufen.

In Kraft seit 31.01.1990 bis 31.12.9999
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