Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Land Wien erhebt für Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Wien aus erfolgt, einen Zuschlag zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe in Höhe von 150% der Stammabgabe des Bundes.
In Kraft seit 20.08.2011 bis 31.12.9999
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