Anl. 1 W-AV

W-AV - Wiener Arbeitsruhegesetz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe

I.              Erzeugung und Dienstleistungen

1.

Fleischer

Abholen des Wildbretes von Jagdplätzen und Ausweidung bzw. Ausschrotung von Wild und jagdbarem Federwild.

2.

Erzeugung von Kinderluftballons

Befüllung von Kinderluftballons.

3.

Schlosser

Aufsperrtätigkeiten.

II.              Handelstätigkeiten

1.

Wildbret- und Geflügelhandel

Abholen des Wildbretes von Jagdplätzen und Ausweidung bzw. Ausschrotung von Wild und jagdbarem Federwild.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 W-AV
Wiener Arbeitsruhegesetz-Verordnung (W-AV) Fundstelle