Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Gesetz über die Auskunftspflicht (Wiener Auskunftspflichtgesetz)
Änderung
LGBl. Nr. 29/1999
LGBl. Nr. 33/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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