Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) (Verfassungsbestimmung)§ 7 Abs. 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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