Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.02.2025
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgesehen sind.
In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
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