§ 2 VersUnfAVO (weggefallen)

VersUnfAVO - Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 2 VersUnfAVO seit 31.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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