§ 1 V-COVID-19 VO-ZM (Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 1 V-COVID-19 VO-ZM (weggefallen)
V-COVID-19 VO-ZM - Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 1 V-COVID-19 VO-ZM seit 27.10.2020 weggefallen.
In Kraft seit 28.10.2020 bis 31.12.9999
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