§ 1 TLV

TLV - Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Verpflichtung zur Mitteilung von Daten über Leistungen des Bundessozialamtes als Leistende Stelle wird bis zum 31. Dezember 2015 verschoben.

In Kraft seit 12.03.2013 bis 31.12.9999
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