Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1.
In Kraft seit 20.12.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 TGHKV 2014
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 TGHKV 2014 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 TGHKV 2014