§ 3 T-IFG 1996 BN (Inhalt und Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 3 T-IFG 1996 BN (weggefallen)
T-IFG 1996 BN - Inhalt und Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
§ 3 T-IFG 1996 BN seit 31.08.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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